Verwaltungsrat
Aufgabenbereiche
- Entscheidung über die diakonische Ausrichtung des Werkes sowie die Vorgabe langfristiger Unternehmensziele; dazu gehören grundsätzliche Konzeptionsveränderungen sowie wesentliche Ausweitungen und Veränderungen von Arbeitsfeldern
- Beschlussfassung über die Errichtung neuer oder die Umwandlung oder Schließung bestehender Einrichtungen sowie die Beteiligung an Gesellschaften
- Berufung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
- Genehmigung der vom Vorstand aufgestellten Wirtschafts-, Investitions- und Stellenpläne und die Entgegennahme von Tätigkeits- und Finanzberichten
- Zustimmung zum Erwerb oder zur Belastung oder Veräußerung von Grundstücken oder Gebäuden.
Zusammensetzung
Der Verwaltungsrat besteht aktuell aus neun Mitgliedern.
- Sechs Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung für sechs Jahre gewählt, dabei alle drei Jahre die Hälfte.
- Die Kirchenräte der Gründungsgemeinden entsenden je ein Verwaltungsratsmitglied.
- Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte den/die Vorsitzende*n sowie den/die erste*n und zweite*n stellvertretende*n Vorsitzende*n auf jeweils drei Jahre.
- Alle Verwaltungsratsmitglieder müssen Kirchengemeinden von Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angehören.
Mitglieder
Dem Verwaltungsrat gehören an:
- Gerold Klompmaker (Verwaltungsratsvorsitzender)
- Zamirah Rabiya (1. stellvertr. Verwaltungsratsvorsitzende)
- Christin Kolhof (2. stellvertr. Verwaltungsratsvorsitzende)
- Ludwig Hollmann
- Anita Huisjes
- Anette Konjer
- Berta Mensen-Weering
- Dr. med. Alfred Rötting
- Jan Vos