Verwaltungsrat

Aufgabenbereiche

  • Entscheidung über die diakonische Ausrichtung des Werkes sowie die Vorgabe langfristiger Unternehmensziele; dazu gehören grundsätzliche Konzeptionsveränderungen sowie wesentliche Ausweitungen und Veränderungen von Arbeitsfeldern
  • Beschlussfassung über die Errichtung neuer oder die Umwandlung oder Schließung bestehender Einrichtungen sowie die Beteiligung an Gesellschaften
  • Berufung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
  • Genehmigung der vom Vorstand aufgestellten Wirtschafts-, Investitions- und Stellenpläne und die Entgegennahme von Tätigkeits- und Finanzberichten
  • Zustimmung zum Erwerb oder zur Belastung oder Veräußerung von Grundstücken oder Gebäuden.
     

Zusammensetzung

Der Verwaltungsrat besteht aktuell aus neun Mitgliedern.

  • Sechs Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung für sechs Jahre gewählt, dabei alle drei Jahre die Hälfte.
  • Die Kirchenräte der Gründungsgemeinden entsenden je ein Verwaltungsratsmitglied.
  • Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte den/die Vorsitzende*n sowie den/die erste*n und zweite*n stellvertretende*n Vorsitzende*n auf jeweils drei Jahre.
  • Alle Verwaltungsratsmitglieder müssen Kirchengemeinden von Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angehören.
     

Mitglieder

Dem Verwaltungsrat gehören an:

  • Gerold Klompmaker (Verwaltungsratsvorsitzender)
  • Zamirah Rabiya (1. stellvertr. Verwaltungsratsvorsitzende)
  • Peter Grabsch (2. stellvertr. Verwaltungsratsvorsitzender)
  • Ludwig Hollmann
  • Anita Huisjes
  • Christin Kolhof
  • Anette Konjer
  • Dr. med. Alfred Rötting
  • Jan Vos