Mitgliederversammlung

Aufgabenbereiche

  • Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern
  • Entgegennahme von Jahres- und Geschäftsberichten, die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung von Verwaltungsrat und Vorstand
  • Festsetzung des Jahresbeitrages der Einzelmitglieder
  • Beratung der vom Verwaltungsrat oder Vorstand vorgelegten Verhandlungsgegenstände sowie die Beschlussfassung darüber
  • Wahl des Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer
     

Zusammensetzung

Stimmrecht haben:

  • die Ev.-ref. Kirchengemeinden Brandlecht und Gildehaus und die Ev.-altref. Kirchengemeinde Bad Bentheim, die je drei Vertreter entsenden
  • der Synodalverband Grafschaft Bentheim der Ev.-ref. Kirche, der zwei Vertreter entsendet
  • andere Kirchengemeinden, die einen Vertreter entsenden
  • Einzelmitglieder.

beratend:

  • ein Vertreter des Diakonischen Werkes der Ev.-ref. Kirche
  • vom Vorstand eingeladene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins.

Die Mitgliederversammlungen finden in der Regel einmal jährlich statt.