Mitgliederversammlung
Aufgabenbereiche
- Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern
- Entgegennahme von Jahres- und Geschäftsberichten, die Abnahme der Jahresrechnung und die Entlastung von Verwaltungsrat und Vorstand
- Festsetzung des Jahresbeitrages der Einzelmitglieder
- Beratung der vom Verwaltungsrat oder Vorstand vorgelegten Verhandlungsgegenstände sowie die Beschlussfassung darüber
- Wahl des Wirtschaftsprüfers oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer
Zusammensetzung
Stimmrecht haben:
- die Ev.-ref. Kirchengemeinden Brandlecht und Gildehaus und die Ev.-altref. Kirchengemeinde Bad Bentheim, die je drei Vertreter entsenden
- der Synodalverband Grafschaft Bentheim der Ev.-ref. Kirche, der zwei Vertreter entsendet
- andere Kirchengemeinden, die einen Vertreter entsenden
- Einzelmitglieder.
beratend:
- ein Vertreter des Diakonischen Werkes der Ev.-ref. Kirche
- vom Vorstand eingeladene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins.
Die Mitgliederversammlungen finden in der Regel einmal jährlich statt.