Führung der Geschäfte in eigener Verantwortung auf Grundlage der Satzung, der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Verwaltungsrates
Verantwortung für die Ausrichtung der Arbeit an den vom Verwaltungsrat festgelegten langfristigen Unternehmenszielen
Verantwortung für Leitungsstruktur, Betriebsorganisation, Personal und Investitionen
Information von Verwaltungsrat und Mitgliederversammlung über die Geschäftstätigkeit und die wirtschaftliche Lage des Vereins sowie Sicherung des Informationsflusses in der Einrichtung
Übernahme der Geschäftsführung in Tochtergesellschaften
Einberufung und Vorbereitung von Verwaltungsratssitzungen in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates