Der Bundesgesetzgeber hat Jugendhilfeeinrichtungen wie das Eylarduswerk gemäß SGB VIII zur Qualitätsentwicklung verpflichtet. Flexible Hilfeangebote sollen in sinnvoller Verbindung von Pädagogik und Finanzen bereitgestellt werden. Konzeptionen und Ziele der einzelnen Maßnahmen müssen ständig geprüft werden und den Erwartungen an effiziente und qualitativ gute Arbeit entsprechen. Das Eylarduswerk kommt dieser gesetzlichen Verpflichtung in vielfältiger Weise nach.
Formen der Umsetzung von Qualitätsentwicklung im Eylarduswerk
Online-Evaluation
Ein Teilbereich unserer Qualitätsentwicklung ist die Nutzer- oder Kundenbefragung mittels einer selbst entwickelten Online-Evaluation. Im Rahmen der Hilfeplangespräche befragen wir Eltern, Kinder/Jugendliche sowie Mitarbeitende der Jugendämter zum Ablauf der Hilfe und zur Zufriedenheit mit den Prozessen in unserer Einrichtung. Die Ergebnisse können jederzeit, auch von den Beteiligten, in einer Internet-Datenbank abgerufen werden.
Wir überprüfen unsere Arbeit fortlaufend und entwickeln sie qualitativ weiter. Zusammenfassend lassen sich die Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung wie folgt beschreiben: