Vereinsmitglieder können christliche Kirchengemeinden, ihre Gemeindeglieder sowie andere natürliche und juristische Personen werden. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden. Über den Antrag entscheidet der Verwaltungsrat. Einzelmitglieder leisten einen Jahresbeitrag, dessen Mindesthöhe sich auf 30 € beläuft. Kirchliche Körperschaften vereinbaren die Höhe ihres Beitrages mit dem Verwaltungsrat.