Im Jahre 1966 schreibt Dr. Bernhard Krabbe im Jahrbuch des Heimatvereins der Grafschaft Bentheim:
„Somit könnte der Hof des Eylardus dort gelegen haben, wo sich heute der Ortskern von Gildehaus befindet.
Die Kirche ist auf dem Grundbesitz des Eylardus errichtet worden,
und der ehemals umfangreiche Pfarrbesitz im Ortskern von Gildehaus gehörte ehedem zu diesem Hof“.
Von 1227 bis 1233 ist ein Lehnsmann des Bischofs von Uetrecht nachzuweisen, der sowohl nur unter dem Namen Eylardus als auch als Ritter Eylardus de Bentheim auftritt. In einer Abhandlung in der Festschrift zur Renovierung der Kirche von Gildehaus im Jahre 1975 schreibt Dr. Heinrich Voort:
„Sein Hof, den er vermutlich als Lehen des Grafen von Bentheim trug,
dürfte nach seinem Tode an den Lehnsherrn zurückgefallen sein, der es nicht wieder als Lehen vergab,
sondern zur Ausstattung der Gildehauser Kirche verwendete“
Graf Balduin von Bentheim richtete sich nach der damaligen Gepflogenheit, einer neuen Kirche zur weiteren Existenz das erforderliche Vermögen mitzugeben. Es spricht viel dafür, dass die Gildehauser Kirche und ebenso das alte Kinderheimgebäude auf dem Gelände des Hofes des Ritters Eylardus stehen.
Der Name Eylarduswerk symbolisiert die reformierte Auffassung von den Aufgaben der Kirche, dass "Diakonische Werke" nicht zusammenhanglos neben der Kirche ohne Fühlung mit ihr bestehen können.
Glaube und Leben sind nicht wie Ursache und Wirkung, wie Vater und Kind. Vielmehr sind sie gemeinsam Wirkungen des Wortes Gottes, sozusagen "Geschwister". Das Wort Gottes ist die Grundlage. Daraus wachsen Wirkungen.
Wir dürfen nicht trennen zwischen Kirche und Diakonie, zwischen den Aufgaben der Gemeinden und der Arbeit des Eylarduswerkes. Das Eylarduswerk ist eine Einrichtung der Gemeinden.