- die Führung der Geschäfte in eigener Verantwortung unter Beachtung der Gesetze, der Satzung, der Beschlüsse
- der Mitgliederversammlung und des Verwaltungsrates,
- die Verantwortung für die Ausrichtung der Arbeit an dem vom Verwaltungsrat festgelegten langfristigen Unternehmenszielen,
- die Verantwortung für die Leitungsstruktur und die Betriebsorganisation auf der Basis der Beschlüsse des Verwaltungsrates,
- die Verantwortung für Personal und Investitionen auf der Basis der Verwaltungsratsbeschlüsse,
- die Verpflichtung, Verwaltungsrat und Mitgliederversammlung über die Geschäftstätigkeit und die wirtschaftliche
Lage des Vereins zu informieren und den Informationsfluss in der Einrichtung zu sichern.
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Kaufmännischer Vorstand |
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