Aufgabenbereiche
- Entscheidung über die diakonische Ausrichtung des Werkes sowie die Vorgabe langfristiger Unternehmensziele; dazu gehören grundsätzliche Konzeptionsveränderungen sowie wesentliche Ausweitungen und Veränderungen von Arbeitsfeldern
- Beschlussfassung über die Errichtung neuer oder die Umwandlung oder Schließung bestehender Einrichtungen sowie die Beteiligung an Gesellschaften
- Berufung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
- Genehmigung der vom Vorstand aufgestellten Wirtschafts-, Investitions- und Stellenpläne und die Entgegennahme von Tätigkeits- und Finanzberichten
- Zustimmung zum Erwerb oder zur Belastung oder Veräußerung von Grundstücken oder Gebäuden.
Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern.
- Sechs Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung für sechs Jahre gewählt, dabei alle drei Jahre die Hälfte.
- Die Kirchenräte der Gründungsgemeinden entsenden je ein Verwaltungsratsmitglied.
- Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte den/die Vorsitzende/n sowie den/die erste/n und zweite/n stellvertretende/n Vorsitzende/n auf jeweils drei Jahre.
- Alle Verwaltungsratsmitglieder müssen Kirchengemeinden von Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland angehören.
Dem Verwaltungsrat gehören an:
- Thomas Fender (Verwaltungsratsvorsitzender)
- Albertus Lenderink (1. stellvertr. Verwaltungsratsvorsitzender)
- Robert Stemmann (2. stellvertr. Verwaltungsratsvorsitzender)
- Johanne Horstjann
- Gerold Klompmaker
- Friedel Blume
- Peter Grabsch
- Gerhard Tangenberg
- Dieter Gerds



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